AGB

§1.

1.) Die Alltagsbegleiterin Sonja Rühmann wird im nachfolgenden als Auftragnehmerin benannt. 2.) Die AGB gilt für jegliche Art von Geschäftsbeziehungen 3.) Die AGB gilt ausschließlich ohne Nebenabreden.

§2.

1.) Das Angebot richtet sich nach dem zur Zeit gültigen Leistungsverzeichnis sowie nach individueller Absprache und muß schriftlich dargelegt werden. 2.) Medizinische Leistungen sind nur nach vorheriger ärztlicher Delegation möglich. 3.) Die individuelle Abstimmung erfolgt über ein Kennlerngespräch mit Beachtung der DSGV.

§3.

1. ) Zum Vertragsabschluß muß ein schriftlicher Auftrag vorliegen 2. ) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor diesen Auftrag abzulehnen.

§4.

1.) Beendigung des Vertrages : a) bei fristgerechter Kündigung oder Tod des Auftraggebers b) Freistellung bei einem eventuellen Krankenhausaufenthaltes o.ä. wichtigem Grund c) Die Kündigung muß in schriftlicher Textform erfolgen, die Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

§5.

1. ) Bei Haftungsfragen sind Schäden unverzüglich anzuzeigen. 2.) Eventuelle Mängel müssen in Textform vorgelegt werden.

§6.

1.) Die Zahlung erfolgt jeweils nach Erbringung der Leistung, nach Laufzeit oder ggf. nach Absprache spätestens zum Monatsende. 2.) Die Fälligkeitsfrist beträgt 7 Tage. 3.) Bei Überschreitung erfolgt eine Mahnung, nach 14Tagen Verzug fallen die gesetzlich vorgegebenen Verzugszinsen an. 4.) Der Preis nach Vertrag ist je nach angefangener Stunde zu entrichten. 5.) Absagen müssen spätestens 24 Std. zwischen 9-18 Uhr oder per Mail erfolgen, ansonsten wird eine Ausfallgebühr lt.§615 S.1 BGB erhoben. 6.) Eine Entgelterhöhung ist nur in Textform dem Kunden spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.

§7.

1.) Die Schweigepflicht findet hier Anwendung, auf Wunsch können Ausnahmen z.B für Behördengänge gemacht werden.

§8.

1.) Der Gerichtsstand befindet sich an der Wirkungsstätte der Auftragnehmerin, hier das Amtsgericht Meldorf.

§9.

Klausel nach §306 BGB :

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.